Für die Feuerwehr war kein Handeln erforderlich, da die Nachbarin die Wohnung der hilflosen Person geöffnet hatte.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr und oder rechtlicher Relevanz
Für die Feuerwehr war kein Handeln erforderlich, da die Nachbarin die Wohnung der hilflosen Person geöffnet hatte.
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