Benzin, Heizöl, Gas und Diesel, diese Begriffe bestimmen derzeit unseren Alltag in außergewöhnlicher Weise. Keine Sorge, wir werden hier nun keine politische Grundsatzdiskussion über den Sinn und die Notwendigkeit der Ursachen der Betriebsstoffverteuerung anstoßen.
Fakt ist der „Lebenssaft“ unseres modernen Lebens ist teuer wie nie. Dies führt natürlich dazu, dass jeder plötzlich dem inneren Sparfuchs mehr Beachtung schenkt. Dabei wird leider viel zu häufig vernachlässigt, dass es für den Transport und natürlich auch die Lagerung Regeln und Grenzen gibt.
Vorab muss natürlich erwähnt werden, dass dieser Artikel keine Rechtswirksamkeit entfaltet und sich daraus auch kein Rechtsanspruch ableitet. Er dient einzig zur Orientierung und soll zum Nachdenken anregen. Letztlich ist jeder selbst für sein Handeln verantwortlich.
Persönlich kann ich es niemandem verübeln, wenn man auf die Möglichkeiten des „Tanktourismus“ in Polen zurückgreift und sich dort entsprechend mit Benzin oder Diesel eindeckt. Solang man sich an die Regeln hält und genau diese werden in letzter Zeit immer öfter vernachlässigt, was ja auch der Grund für diesen Artikel ist.
Kraftstoffe sind feuergefährlich und fallen unter die Gefahrstoff, bzw. Gefahrgutverordnungen. Natürlich greifen noch ein paar weitere Gesetzmäßigkeiten, die unter anderem Auswirkungen auf die Steuerpflicht etc. haben. Doch diese Dinge wollen wir hier nicht betrachten. Es sei nur erwähnt, dass die maximale Transportmenge nicht gleich der Steuerfreimenge darstellt. Wie gesagt, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
So auf keinen Fall!
Privatpersonen dürfen für den privaten Gebrauch, z.B. Freizeit- oder Sportaktivitäten insgesamt maximal 240 l Kraftstoff transportieren. Doch Vorsicht! Bei einem Transport dürfen die Transportbehältnisse (Kanister) maximal 60 l fassen und müssen entsprechend über eine „Reservekanister-Zulassung“ (RKK) verfügen. Hier beginnen oft schon die Probleme, über unsere Einsatzerfahrungen könnte ich allein zu diesem Thema ein Buch schreiben. Das möchte ich nur wie folgt kommentieren: „Nein, Plasteflaschen verfügen nicht über eine solche Zulassung.“
Sinn und Zweck des Reservekanisters ist es, die Weiterfahrt zur nächsten Tankstelle zu ermöglichen.
Bei dem innerdeutschen Tankstellennetz ist dies mit einem 5 bis 10 Liter Kanister zur realisieren.
Somit muss jedem klar werden, dass im Falle einer polizeilichen Kontrolle, die Notwendigkeit der Mehrmenge glaubhaft gemacht werden muss. Zudem müssen diese Kanister auch entsprechend gesichert werden, so dass diese bei einer Gefahrenbremsung nicht umkippen oder verrutschen können. (Frage ans Gewissen, wer macht das schon?) Hält man sich nicht daran, riskiert man nicht nur empfindliche Bußgelder und das vermeintliche Schnäppchen wird zum Kostentreiber.
Doch mit dem Transport ist es ja nicht getan. Der Sprit muss ja auch irgendwo gelagert werden. Hierzu werden die Kanister meist in der angemieteten Garage oder irgendwo im Haus gebunkert. Auch hier gibt es strenge Vorschriften. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelungen, findet man in der jeweiligen Garagenverordnung des Bundeslandes. Diese werden ergänzt durch verschiedene weitere Regularien, z.B. die Nutzungsbedingungen (bei Miete) und u.a. die Versicherungsbedingungen. Da Diesel schwerer entflammbar ist als Benzin, darf in separaten Garagen meist mehr Diesel gelagert werden. So sind 200 l Diesel und 20 l Benzin als Lagermenge nicht unüblich. Diese Mengen reduzieren sich bei der Kellerlagerung jedoch meist generell auf 20 l.
Diese 20 l sind übrigens nicht als „pro Mietpartei“, sondern als Maximalmenge zu verstehen und müssen auf die Mieter aufgeteilt werden. Bei 4 Mietparteien, stünden somit jeweils 5 l Lagermenge zur Verfügung. Weitere Informationen zu diesem Thema findet man bei Google.
In diesem Sinne, bis zum nächsten Mal.