Nach der Pflicht von Rauchmeldern in Mietwohnungen und öffentlichen Gebäuden, folgt jetzt die Rauchmelderpflicht in Pkw’s mit Elektroantrieb.
Als ein Grund für diese Einführung, ist die immer stetig wachsende Anzahl von Fahrzeugbränden bei Elektroautos. Die Feuerwehren haben zunehmend Probleme, die hohe Zahl von Pkw-Bränden zu bewältigen.
Um die Einsatzkräfte zu entlasten, wurden spezielle Rauchmelder entwickelt, sogenannte Fahrzeugbranderkennungsmelder (FBEM).
Damit die FBEM einen Brand rechtzeitig melden können, kommunizieren diese mit der Feuerwehr Leitstelle. In den Meldern ist eine SIM-Karte verbaut, welche den Standort des Pkw’s an die Leitstelle übermittelt.
Spätestens ab dem 01.04.2024, sind alle Fahrzeughalter dazu verpflichtet die speziellen Rauchmelder zu installieren. Die Pflicht, geregelt in der DIN 01-0815-23, gelte für Fahrzeuge mit einem E-Antrieb als auch für Hybridfahrzeuge.
Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei sei auch der Fahrzeugführer dazu verpflichtet, einen Funktionstest des Melders durchzuführen.
Die Vereinigung der Förderung von deutschen Fahrzeugbranderkennungsmeldern (vfdfbem) sprach von einem Meilenstein in der Geschichte des Brandschutzes, denn damit könne eine nie dagewesene Entlastung der Feuerwehren stattfinden.
Noch einen Schritt weiter, ging die deutsche Taxiinnung. Dank einer kürzlich verabschiedeten Selbstverpflichtung, werden in betroffenen e-Taxis entsprechende BUA´s (Brandunterdrückungsanlagen) nachgerüstet. Hierbei wird im Brandfall der komplette Fahrgastraum mit einem Löschmittel geflutet. Dabei handelt es sich in der Regel um gasförmige Stoffe, wie z.B. CO2 oder Halone. Erste Brände haben jedoch gezeigt, dass gerade bei untrainierten Fahrgästen, mit gesundheitlichen Schäden durch Fehlreaktionen im Brandfall zu rechnen ist. Die Taxiinnung reagierte auf diese Erkenntnisse umgehend und bietet bereits heute wahlweise eine Evakuierungsübung, bzw. eine Einweisung in umluftunabhängigen Atemschutzausrüstung an.
Weitere Informationen können unter www-fbem-feuerwehr.de abgerufen werden oder über die örtliche Feuerwehr in Erfahrung gebracht werden.
Fahrzeugbranderkennungsmelder in einem Pkw