Gestern haben wir uns zu einer Aufklärung bezüglich der Rauchmelderpflicht
genötigt gesehen und heute gibt es hierzu bereits weitere Neuigkeiten.

Am 01.Juli tritt eine neue Brandenburgische Bauordnung in Kraft.
Diese Regelt auch erstmalig die Rauchmelderpflicht in unserem Land.
Somit gehört Brandenburg zu den letzten beiden Bundesländern, welche einen Einbau dieser Warngeräte noch nicht gesetzlich geregelt haben.

Dabei ist der Einbau solcher Geräte absolut sinnvoll und Lebensrettend.
Diese Rauchmelder sind seit Jahren auf dem Markt erhältlich.
Schätzungsweise 500 Menschen verlieren jährlich bei Bränden ihr Leben.

70% werden dabei im Schlaf überrascht. In 90% der Brandtoten, sind es
auch nicht die Flammen die Todesursächlich sind, sondern der Brandrauch.
Dies allein, sollte schon Grund genug sein um Rauchmelder nachzurüsten.

Nach der neuen Bauordnung sind nun Neubauten verbindlich ab dem
01.Juli mit Rauchmeldern auszurüsten.
Bei bestehenden Gebäuden, gibt es Übergangsfristen. Diese gelten
bis zum 31.12.2020 und müssen spätestens zu diesem Zeitpunkt
nachgerüstet sein.
Die Bauordnung sieht ab dem Inkrafttreten auch Kontrollmöglichkeiten
vor, diese werden jedoch nicht von der Feuerwehr sondern von der
Bauaufsicht durchgeführt.

Auch bei Fehlalarmen muss man sich keine Sorgen machen.
Rauchmelder alarmieren nur in den Raum hinein, dies bedeutet
sie warnen nur in einem begrenzten Umfang, die Feuerwehr
wird nicht automatisch mitalarmiert und somit entstehen bei
Fehlalarmen auch keine gesonderten Kosten durch einen
Feuerwehreinsatz.

Hier noch ein paar weitere Informationsquellen:

Unser gestriger Artikel zum "Trickbetrug"
Hinweise des Versicherungsverbandes


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